Dr. ist kein Titel und kein Bestandteil des Namens

19.08.2025

Kuriositäten rund um die Führung der begehrten zwei Buchstaben und die schmückenden Herkunftsangaben in Deutschland

Der „Doktortitel“ ist in Deutschland seit jeher ein Karrierebooster. Und das bleibt auch so, trotz der uneinheitlichen Qualität der hiesigen Betreuungs- und Prüfungsverfahren und trotz der – zumindest nach internationalen Maßstäben – mangelnden Qualitätssicherung.

Dabei ist die gelungene Durchführung einer echten Forschungsarbeit für den Promovierten durchaus eine beglückende Erfahrung.

Doch die „Führbarkeit“ des begehrten „Titels“ macht manchem zunehmend Sorge, zumal wenn man glaubt, der Dr. sei in Deutschland ein Namensbestandteil. 

Es wird Zeit, einmal über den typisch deutschen Doktorkult und über die Abwehrmechanismen gegen möglicherweise bessere Abschlüsse und Ergebnisse aus dem Ausland zu schmunzeln.

Damit ist längst Schluss: Seit 2. Mai 2024 gibt es keine Eintragungen in der Namenszeile der Ausweise mehr. Denn „Dr.“ ist halt kein Namensbestandteil und er war es auch noch nie. Die bisherige Praxis führte also in die Irre.

Datum wird er nun in einem anderen Feld gemeinsam mit eventuellen Künstler- und Ordensnamen weggeparkt:

  • im Pass auf S. 1 und
  • im Personalausweis auf der Rückseite.

Der Bundesrat hatte am 22. März 2024 der Verordnung zugestimmt, sie ist seither in Kraft.

Eintragsort für „Dr.“ im Reisepass
Eintragsort für „Dr.“ im Reisepass
Eintragsort für „Dr.“ im Personalausweis
Eintragsort für „Dr.“ im Personalausweis

Hiermit wird auch von Amts wegen visuell deutlich gemacht, dass der akademische Abschlussgrad kein Namensbestandteil ist. Und auch kein Titel. Er ist einfach nur: ein akademischer Grad.

Ausweise vor Urkunde
Ausweise vor Urkunde

Nach meiner Promotion im Jahr 1999 in den Niederlanden hatte ich mir, den deutschen Gepflogenheiten entsprechend und mit Blick auf eine neue berufliche Zukunft in der Wissenschaft, die beiden Buchstaben Dr. in Personalausweis, Reisepass und Führerschein eintragen lassen – sie liefen ohnehin bald ab.

Wie üblich war die Urkunde in lateinischer Sprache ausgestellt – heute ist Englisch die Wissenschaftssprache und international werden solche Urkunden inzwischen in englischer Form ausgestellt, ebenso wie seit zwanzig Jahren das Diploma Supplement, das allen Bachelor- und Masterzeugnissen in der EU, also auch in Deutschland, nur in englischer Sprache beigefügt wird.

Für das Einwohnermeldeamt in meiner Heimatstadt Münster war die lateinische Urkunde damals übrigens kein Problem – man kannte das schon.

Heute dagegen werden in einigen Bundesländern für die Eintragung des Namenszusatzes sogar beglaubigte deutsche Übersetzungen verlangt, wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist. Die Amtssprache ist eben nur Deutsch.

Es ist halt wirklich nur ein Zusatz!

Schaut man sich meine Dokumente Personalausweis, Reisepass und Führerschein zusammen an, sieht man eher Durcheinander als Ordnung: Der Dr. steht im Führerschein hinter dem Namen (ohne Punkt), im Personalausweis und im Reisepass vor dem Namen (mit Punkt).

Das allein zeigt schon, dass der „Dr.“ kein Namensbestandteil sein kann, sondern nur ein Zusatz ist, denn sonst gäbe es hier ja keine unterschiedlichen Schreibweisen! Logisch, oder?

Tatsächlich hatten sowohl der Bundesgerichtshof 1962 als auch zuvor das Bundesverwaltungsgericht 1957 entschieden, dass der Doktorgrad zwar eine akademische Bezeichnung, aber kein Namensbestandsteil ist.

Basta.

Und erst seit 1986, also viele Jahre später, konnte man sich in Deutschland nach dem Passgesetz die beiden Buchstaben in den Ausweis beim Namen eintragen lassen, nirgendwo sonst auf der Welt ist das möglich.

Manch einer konnte / durfte / musste den Dr. also doch wieder als Namensbestandteil betrachten, wie es vor den beiden grundlegenden Gerichtsurteilen von 1957 und 1962 üblich war.

Und es gibt noch einen Zusatz…!

Ja. Das Außergewöhnliche hierzulande geht weiter:

Wenn jemand einen Doktortitel aus einem Nicht-EU-Land oder einem anderen nicht privilegierten Land mitbringt, verlangt der deutsche Gesetzgeber zwangsweise für die in Deutschland Wohnenden noch etwas obendrauf: eine Herkunftsangabe, die als Abkürzung angehängt werden muss.

So drollig (oder trollig) man das auch finden mag: Es ist so.

Und so gibt es dieses beides exklusiv nur in Deutschland:

  • a) die bisherige Möglichkeit, den „Dr.“ (oder auch den „PhD“) in den Ausweis eintragen zu lassen (obwohl es sich dabei nicht um einen Namensbestandteil handelt), und
  • b) die Notwendigkeit, die Herkunftsbezeichnung in Klammern hinzuzufügen, wenn man z. B. seinen Doktorgrad eben nicht in Köln oder Utrecht oder Madrid erworben hat und wenn man diesen akademischen Grad nun im Ausweis oder auch nur auf der Visitenkarte, der Website, im Briefkopf und in der Mail-Fußzeile angeben möchte.

Achtung – der Zwang zu einem solchen Herkunftsnachweis gilt auch für die „Führung“ von Bachelor- und Masterabschlüssen sowie von Prof.-Bezeichnungen, sobald sie aus all den vielen und spannenden Ländern außerhalb der eigenen deutschen und EU-/EWR-Welt stammen!

Auch das – du ahnst es bestimmt schon – gibt es nur bei uns in Deutschland.

Und nein, wir Deutsche wollen selbst natürlich niemanden ausgrenzen – und tun es dann aber doch, nämlich bei der Möglichkeit zur Eintragung in die Ausweise: Im Ausland verliehene Doktorgrade werden nicht eingetragen, wenn eine Herkunftsangabe erforderlich ist. Basta.

Das Unvermeidbare als individuelle Besonderheit

Ein Blick über den Tellerrand lohnt sich auf jeden Fall, um die Dinge einmal ganz anders zu sehen als nur aus der typisch deutschen Perspektive.

Vielleicht ergeben sich daraus neue, andere Sichtweisen:

  1. Es könnte vorteilhafter sein, seinen Abschluss – sei es Bachelor, Master oder Doktor – nicht im bevorzugten Ausland, sondern in einem ganz anderen Land zu machen, denn er muss deswegen nicht schlechter, sondern kann sogar von besserer Qualität sein, besonders wenn das Angebot dort akkreditiert ist.
  2. Es könnte vorteilhafter sein, statt eines „Dr.“ einen international meist höher angesehenen „PhD“ anzustreben (den man nach dem Namen, nicht vor dem Namen trägt) – siehe dazu auch diesen vergleichenden Blogbeitrag.
  3. Vorteilhafter könnte es sein, die Abschlüsse aus unterschiedlichen Ländern mit ihren unterschiedlichen Herkunftszusätzen bewusst zu „führen“ und damit die eigene Internationalität zu demonstrieren.
  4. Und vielleicht wäre es sowieso vorteilhafter, ohne jenen missverständlichen Eintrag im Ausweis zu leben – dann erübrigen sich auch manche Debatten bei der Einreise in manche Länder.

Viel Freude und beste Erfolge beim Arbeiten an deinem eigenen internationalen akademischen Portfolio,

Martin Gertler

Fazit: Wenn du einmal verstanden hast, dass nicht nur ein Prof., sondern auch ein Dr. ohnehin kein Namensbestandteil ist und sein kann – dann lösen sich all die oben beschriebenen „Probleme“ wie von selbst! 😊

PS: Was in Deutschland nicht „führbar“ ist, sind alle Angebote aus Malta (außer die Abschlüsse von zwei maltesischen Universitäten), die meisten der enorm vielen Angebote aus der Schweiz und auch nicht die zahlreich angebotenen DBA-Abschlüsse (außer, wenn sie von Universitäten in England vergeben werden – aber auch dort gilt: nicht alle)!